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Fliegen mit Hund – So klappt es!

Während einige Billig-Airlines, wie „Easyjet“ und „Ryanair“, die Mitnahme von Tieren prinzipiell ablehnen, werben andere Fluggesellschaften inzwischen damit, dass sie auch Hunde und Katzen an Bord gestatten. Dazu gehören beispielsweise „Germanwings“, Vueling“, „Condor“ oder „Tuifly“. So müssen auch Hundehalter die preisgünstig fliegen, ihren Hund nicht mehr zu Hause lassen. „Wir trennen die Tiere nicht von ihren Besitzern“, sagt Maria Cardenal, Head of Ancillaries and Product Development der Fluggesellschaft „Vueling“. Im Gegensatz zu anderen Fluglinien, müssen die Tiere hier nicht im Frachtraum untergebracht werden, sondern können, in einer dafür geeigneten Transportbox, während des Fluges zu Füßen ihrer Halter mitreisen. Eine sichere Transportbox, von maximal einem halben Meter Länge und 40 Zentimetern Breite, ist allerdings Pflicht und muss vom Halter mitgebracht werden. Außerdem darf die Box inklusive Hunde (oder Katze) nicht mehr als acht Kilogramm wiegen. Wichtig ist, dass Hunde an die vorübergehende Unterbringung in der Box gewöhnt ist und sich während des Fluges ruhig verhält. Dafür sollte man vor der Reise ausreichend Zeit einplanen. Zusätzlich sind natürlich noch die unterschiedlichen Einreisebestimmungen der Urlaubsziele zu beachten. Innerhalb der EU reicht aber seit 2004 ein Heimtierausweis, mit dem Nachweis der Pflichtimpfungen.

Sonnencreme für Hunde?

Auch Hunde benötigen im Sommer einen Sonnenschutz. Gerade Hellhäutige Tier, mit rosa Ohren und Nase, können bei starker Sonneneinstrahlung schnell einen Sonnenbrand bekommen. Deshalb empfiehlt es sich auch Hunde mit Sonnencreme einzureiben, bevor es ins Freie geht. Als Schutz reicht schon die herkömmliche Sonnencreme für Menschen, die es in jeder Apotheke oder Drogerie zu kaufen gibt. Hunde die im Sommer kurz geschoren werden, brauchen diesen Lichtschutz am ganzen Körper. Deshalb ist es sinnvoll langhaarige Hunde im Sommer nicht zu scheren, sondern das Fell nur zu kürzen. Da Hunde viel im Freien sind, wird eine Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 empfohlen. Außerdem sollte sie möglichst parfümfrei sein, da Hunde sehr empfindlich auf starke Gerüche reagieren und es wäre kontraproduktiv, wenn der genervte Vierbeiner gleich die erste Schlammpfütze nutzt, um den für ihn unangenehmen Geruch wieder los zu werden.

Auslandsreise für den Hund zukünftig erleichtert

Ab diesem Jahr gibt es für Hundebesitzer eine Gesetzesänderung, die ihnen den Urlaub mit ihrem Hund auch im Ausland erleichtert. So wurden die teilweise sehr komplizierten Einreisebestimmungen für Hunde abgeschafft. Bisher waren aufwändige Bluttests und andere Nachweise für die Gesundheit eines Hundes notwendig, wenn man diesen auf eine Auslandsreise mitnehmen wollte. Viele Sonderregelungen für Großbritannien, Irland und Malta, erschwerten den Urlaub zusätzlich. Seit dem 1. Januar 2012 gelten neue, einheitliche Bestimmungen für die gesamte EU. Für jede Auslandsreise ist der EU-Heimtierpass notwendig, in dem alle Behandlungen der Tiere verzeichnet sind. In diesem muss eine aktive Tollwut-Impfung dokumentiert sein. Für eine Reise nach Großbritannien, Irland, Malta und Skandinavien wird außerdem eine darin registrierte Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer) verlangt. „Der 2004 eingeführte EU-Heimtierpass ist Voraussetzung, um mit dem Tier in andere EU-Länder einzureisen. Außerdem müssen mitreisende Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 und vor der Impfung vorgenommen und ist eindeutig lesbar“, erläutert Prof. Dr. Theo Mantel, der Präsident der Bundestierärztekammer. Da immer mehr Bundesländer die Chippflicht für Hunde befürworten, wird dieser vermutlich bald Normalität sein und keinen weitere Aufwand für Reisende bedeuten. Tollwutimpfungen können bei Hunden ab dem vierten Lebensmonat vorgenommen werden. Diese muss mindestens drei Wochen vor Reiseantritt verabreicht werden. Wie die Impfung, ist auch der EU-Reisepass beim Tierarzt erhältlich.

Gewusst? Anleinpflicht für Hunde zwischen April – Juli

Am vergangenen Samstag begann die für jedes Frühjahr geltende Anleinpflicht für Hunde. Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde im Freien an der Leine geführt werden, da zwischen April und Juli für die meisten wildlebenden Tierarten die Brut- und Setzzeit beginnt. Gefahr für Tiereltern geht von allen frei laufenden Hunden aus, unabhängig davon, wie gutmütig diese vielleicht sind. Werden zum Beispiel Vögel durch jagende und bellende Hunde häufig bei der Brutpflege gestört, kühlen die Eier so stark ab, dass die sich darin entwickelnden Jungtiere sterben. Zusätzlich werden Nesträuber durch nervöses Aufflattern der Vogeleltern verstärkt angelockt. Auch wenn Hunde abgelegte Rehkitze nur beschnüffeln, werden diese in den meisten Fällen nicht mehr vom Muttertier angenommen, weil an ihnen Hundegeruch haftet. Der Leinenzwang gilt in diesem Zeitraum für alle sogenannten freien Landschaften, also alle Gebiete, die nicht als Bauland ausgewiesen sind. Dazu gehören Wälder, große Parks, unbebautes Land an Ortsrändern oder Erholungsgebiete. Im Interesse der Artenvielfalt, sollte im Zweifelsfalle auf den Freilauf verzichtet und statt dessen in dieser Zeit spezielle Hundewiesen genutzt werden.

Mit dem Hund aufs Familienfest?

So lange Hunde eine Feier nicht durch Unarten dominieren, sind sie in der Regel gern gesehene Gäste bei verschiedenen Festen im Freundes- und Familienkreis. Handelt es sich um ein geduldiges Tier, profitieren vor allem die Kinder verschiedenen Alters davon, die sich gern mit Tieren beschäftigen. Das entlastet auch die Erwachsenen etwas von der Problematik, die Kinder bei länger dauernden Treffen zu beschäftigen. Allerdings ist das nur mit Hunden möglich, die keine Angst vor größeren Menschenmengen haben, woran man das Tier ohnehin beizeiten gewöhnen sollte. Auch muss er sich, wenn sich eine zeitlang Niemand um ihn kümmern kann, ruhig verhalten können. Sind Gäste anwesend, die erkennbar Angst vor Hunden haben, verzichtet man besser auf den ohnehin unglaubwürdigen Spruch; Der tut nichts.., sondern klärt mit diesen Gästen ab, wie nah ihnen der Hund kommen darf. Wird vom Halter darauf geachtet, dass die genannte Grenze eingehalten wird, gibt sich die Angst oft ein wenig. Prinzipiell kann ein Fest durch die Anwesenheit eines Tieres belebt werden, vorausgesetzt, der Hundebesitzer achtet darauf, dass sich andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt fühlen.