Wir möchten regelmäßig ein wenig den Blick ins Forum werfen und schauen welche Themen und Diskussionen die Community bewegen. Wir beginnen mit den letzten drei Beiträgen!
In einer Woche soll es dann den nächsten Blick geben! Bis dahin. 🙂
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Obwohl in den meisten europäischen Ländern für die Haltung von Hunden eine Hundesteuer erhoben wird, betrachten die Stadtverwaltungen das Beseitigen des Hundekots von Straßen und Bürgersteigen, als kostspieligen Zusatzaufwand. Wie in Deutschland, gibt es auch in Großbritannien längst die Pflicht für Halter, die Kothaufen sofort zu entsorgen. Viele Hundehalter verweigern dies jedoch. Um den Druck auf unkooperative Halter zu erhöhen, testet die Stadtverwaltung der englischen Stadt Stafford derzeit einen neuen Weg. Sie forderte die Bevölkerung dazu auf, Hundehalter die die Hundehaufen ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, bei den Behörden zu melden. Für jeden denunzierten „Täter“, werden 75 Pfund, das entspricht 90 Euro, bezahlt. Das ist die selbe Summe, die als Geldbuße dafür fällig wird. Der für Umweltfragen zuständige Stadtrat, Frank Finlay, verteidigt die umstrittene Offensive gegen Hundehalter: „Es ist normal, einen Einwohner zu belohnen, der uns im allgemeinen Interesse dabei hilft, gegen etwas anzugehen, was nicht nur abstoßend ist, sondern auch ernsthafte Folgen für die Gesundheit hat.“ Sollte die Aktion Erfolg haben, könnte sich das für die Stadt langfristig jedoch als Nachteil erweisen, denn wer erst einmal damit anfängt, andere zu melden, belässt es oftmals nicht dabei und weitet seine ‚Aktivität‘ aus, was meist mehr bürokratischen Aufwand und Kosten, als Nutzen nach sich zieht.
Vor einigen Wochen haben wir bei unserer Stella ein neues Zeckenmittel namens bogadual ausprobiert. Das Präparat bietet laut Hersteller einen extra starken und effektiven Schutz gegen Zecken, Flöhe und Milben. Die Spot-on-Lösung als Zeckenschutz für Hunde ist in zwei Varianten erhältlich: für kleine Hunde bis 20 Kg Körpergewicht sowie für große Hunde bis 50 Kg. Da unsere Stella 30 Kg auf die Waage bringt, haben wir uns für die zweite Variante entschieden – in unserem Fall reichte eine Tube a 2,5 ml, die an zwei verschiedenen Stellen, d.h. am Nacken und am Schwanzansatz aufzutragen war. Beim Auftropfen ist uns erstmal der angenehme Geruch des Mittels aufgefallen, welcher wahrscheinlich dem pflanzlichen Wirkstoff namens Margosa zu verdanken ist. Inzwischen haben wir die zweite Anwendung (die je nach Bedarf alle 2 bis 4 Wochen zu wiederholen ist) durch und sind mit dem Präparat sehr zufrieden. Seitdem wir das Präparat verwenden, brachte unsere Stella höchstens zwei Zecken von ihren Gassirunden mit nach Hause. Diese ließen sich allerdings problemlos mit unserer Zeckenzange entfernen. Bogadual ist u.a. im Shop pets Premium erhältlich.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass Vermieter nicht prinzipiell die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen verbieten dürfen. Dies stellt, so das Gericht, eine unangemessene Benachteiligung der Betroffenen dar. Zwar bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass die Haltung von Hunden oder Katzen generell erlaubt sei, doch Vermieter sind dazu verpflichtet, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Verboten werden darf die Tierhaltung nur dann, wenn absehbare „Störfaktoren“ überwiegen. Der dem Urteil zugrunde liegende Fall war von den Eltern eines kranken Kindes an das Gericht herangetragen worden, die auf ärztlichen Rat, einen kleinen Mischlingshund für ihren Sohn gekauft hatten. Obwohl der Hund sehr klein war und von den Nachbarn keine Beschwerden kamen, forderte die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft die Familie auf, das Tier abzugeben, da eine entsprechende Mietvertragsklausel die Haltung von Hunden in der Wohnung, prinzipiell und ohne Ausnahme, verbot. Diese Mietvertragsklausel erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam, da der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter „den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit“ ohne unbegründete Einschränkungen zu gewähren. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung als „ein gutes und gerechtes Urteil“, worin sicher auch die meisten Hundebesitzer zustimmen werden.
Bei der Planung ihrer Freizeitaktivitäten müssen Hundehalter auch immer die Bedürfnisse ihrer Vierbeiner mit einkalkulieren. In Museen sind Hunde meist unerwünscht und weil niemand seinen Hund gern über längere Zeit allein lässt, stehen Museumsbesuche eher selten an. Um verstärkt Tierfreunde als Besucher zu gewinnen, hat sich das Neanderthal Museum in Mettmann etwas einfallen lassen. Für seine Sonderausstellung „Wölfe im Neanderthal“ wurden sogenannte „Dog Days“ eingerichtet. Am 23. November, am 18. Januar, am 22. Februar und am 8. März dürfen, jeweils zwischen 14.00 und 18.00 Uhr, Hunde in die Ausstellung mitgebracht werden. Gezeigt wird die Geschichte der Zähmung unseres ältesten Haustieres, anhand von archäologischen Funden, die belegen, dass Hunde den Menschen bereits seit der Eiszeit als Gefährten begleiten. „Ich bin auf die Idee gekommen, weil mir Kollegen davon berichtet haben, dass das ,Phäno‘ in Wolfsburg so etwas einmal pro Jahr anbietet“, erklärt die stellvertretende Leiterin des Neanderthal Museums, Bärbel Auffermann. Das Neanderthal Museum wurde im Neanderthal, dem Fundort des weltweit berühmtesten menschlichen Fossil erbaut und liegt mitten in der Natur, so dass es oft Anfragen von Spaziergängern mit Hund gibt, ob sie ihren Vierbeiner mit ins Museum nehmen dürfen. Der Bedarf ist zweifellos da. Schön wäre es deshalb, wenn sich weitere kulturelle Einrichtungen die „Dog Days“ als Vorbild nehmen würden.