Auch wenn der Hundehalter nicht anwesend ist, trägt er die Verantwortung für das was sein Hund tut. Das gilt auch, wenn sich ein Hund in der Obhut eines Tierarztes befindet, wie jetzt das Oberlandesgericht Celle urteilte. Die zum Schadensersatz Verklagte hatte ihren Schäferhund in eine Tierklinik gebracht, wo dieser eine Vollnarkose erhielt und anschließend unter Narkose untersucht wurde. Als der Hund wieder erwachte, biss er erst die anwesende Tierärztin in den Arm und anschließend einen herbei geeilten Tierchirurg in die Hand. Da die Verletzungen so gravierend sind, dass der Tierchirurg seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verklagte er die Hundehalterin auf Schadensersatz. Diese widersprach mit dem Argument, dass der Tierarzt eigentlich über die nötige Sachkenntnis verfügen müsste. Obwohl das Gericht dem Kläger ein fünfzig prozentiges Mitverschulden wegen unsachgemäßem Umgang mit dem Hund attestierte, ist doch prinzipiell die Hundehalterin verantwortlich. Nur wenn der Tierarzt aus Eigeninteresse die sogenannte Herrschaftsgewalt über den Hund übernommen hätte, wäre er selbst für die Schäden haftbar. Als Tierarzt jedoch handelt er im Auftrag der Angeklagten. Der Richter und Pressesprecher des OLG Celle, Dr. Götzt Wettich, wies in dem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung hin, die in einem solchen Fall die Kosten der Schäden übernimmt. Wettich: „Angesichts der Schäden, die durch Bissverletzungen entstehen können, hat das Land Niedersachsen gut daran getan, im Gesetz über das Halten von Hunden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorzuschreiben. Wer gegen dieses Gebot verstößt, riskiert nicht nur, bei Unfällen horrende Schadensersatz-Forderungen aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern auch die Verhängung einer empfindlichen Geldbuße bis zu 10.000 Euro“.
Doch auch wenn deshalb die Angeklagte keine größeren Nachteile als einen erhöhten Versicherungsbeitrag haben wird, so ist das Urteil doch diskutabel. Der Tierarzt nahm das Tier in seine Obhut und damit verließ die Hundehalterin ihn im guten Glauben, dass die Klinik kompetent alle Eventualitäten eingeplant hat. Anderenfalls hätte die Hundehalterin anwesend bleiben müssen, um im Fall einer möglichen Gefährdung der Tierärzte eingreifen zu können. Das hielten aber offensichtlich auch die Tierärzte für nicht notwendig.

Die meisten Hunde lieben Wasser und sind auch beim Spaziergang im Winter nur schwer vom planschen und schwimmen in einem See oder Bach abzuhalten. Wie bei Menschen gibt es allerdings auch bei Hunden immer Ausnahmen. Manche Hunde haben regelrecht Angst vor Wasser und müssen erst allmählich lernen, die Angst zu überwinden und das baden zu genießen. Im Gegensatz zum Menschen ist das Schwimmen-können bei Hunden angeboren. Wenn der Hund allerdings wasserscheu ist, muss er vorsichtig damit vertraut gemacht werden. Einen Hund gegen seinen Willen ins Wasser zu werfen oder zerren, ist tabu. Das löst so großen Stress aus, dass der Widerwillen gegen das Wasser größer wird und das Tier Gefahr läuft, eine tödliche Panikattacke zu bekommen. „Erfahrungsgemäß gibt es Rassen wie Dalmatiner, Ridgeback oder Dobermann, die sich häufig etwas schwerer tun“, erklärt die Hundephysiotherapeutin Petra Zweifel. Golden Retriever, Schäferhunde, oder Labrador sind dagegen leicht vom spielen im Wasser zu begeistern. Am schnellsten lassen sich Hunde ins Wasser locken, wenn der Hundehalter selbst im Wasser ist und zeigt, wie viel Spaß er dabei hat. Ansonsten muss der Hund regelmäßig immer wieder zum spielen an eine flache Stelle gelockt werden, bis er seine Scheu überwindet. Doch der Aufwand lohnt sich. Petra Zweifel: „Es hat auch gesundheitlichen Nutzen, vor allem bei älteren und kranken Hunden. Die Gelenke werden beim Schwimmen schließlich nicht belastet, Herz und Kreislauf trainiert und der Stress wird reduziert.“ Das ist hilfreich beim Muskelaufbau nach Krankheiten oder vorbeugend, gegen Arthrose und andere Alterskrankheiten, unter denen Hunde oft leiden.