Im Landeshundegesetz ist festgelegt, dass Hunde in öffentlichen Parks angeleint sein müssen. Hundebesitzer weigern sich aber immer öfter, diese Vorschrift zu befolgen und Bußgeld dafür zu zahlen. Hundehalter die gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, haben gute Chancen diesen für sich zu entscheiden, wenn der Park nicht „umfriedet“ ist. Was als „Umfriedung“, wie es im Gesetz steht gilt, ist oft Auslegungssache. Einige Richte akzeptieren eine einfache Hecke nicht als Abgrenzung und sehen somit auch keinen Verstoß seitens der Hundehalter, wenn sie ihren Hund frei laufen lassen. Rechtlich sicher gilt jede Grünanlage als Park, wenn sie komplett von einem Zaun begrenzt wird. Viele Städte und Gemeinden können sich das jedoch nicht leisten. Wer also aus Mangel an angebotenen Alternativen seinen Hund auf nicht eingezäunten Grünanlagen laufen lässt, muss sich nicht zwingend mit einem Bußgeld abfinden. Die Chancen stehen gut, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist.
Sichtzeichen oder „Befehle“?
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Hunde die Körpersprache von Menschen korrekter interpretieren können, als andere Menschen oder die uns näher stehenden Affen. „Die Sinneswahrnehmungen der Tiere sind ganz anders als beim Menschen: Der Hund guckt anders, hat mehr lichtempfindliche Rezeptoren in der Netzhaut und kann selbst in der Dämmerung noch gut sehen“, erläutert Udo Kopernik, vom Verband für das Deutsche Hundewesen in Dortmund. Deshalb sind Handzeichen für Hunde oft leichter zu lernen, als akustische Kommandos. Außerdem lassen sie sich auch noch gut über weitere Entfernungen erkennen, während Hunde bei lautem Rufen oder Schreien aufgrund der dadurch veränderten Tonlage oft irritiert werden. Dazu kommt, dass viele Hundehalter dazu neigen zu viel zu reden, so dass der gewünschte Befehl im Redefluss untergeht und vom Hund nicht mehr wahrgenommen wird. Entscheidend für den Lernerfolg ist, dass die benutzten Sichtzeichen stets gleich bleiben und exakt ausgeführt werden. Am schnellsten stellt sich ein Erfolg ein, wenn der Hund mindestens zweimal täglich für ein paar Minuten trainiert wird. Die Art der verwendeten Sichtzeichen bleibt der Vorliebe des Halters überlassen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie für den Hund klar voneinander zu unterscheiden sind. In jedem Fall empfehlenswert ist ein leicht erkennbares Handzeichen für das Kommando „hinlegen“. Kopernik: „Dann schmeißt sich der Hund hin und bleibt liegen, wenn Gefahr droht, eine Straße den Weg kreuzt oder ein Hase vorbei hoppelt.“ Ganz ohne akustische Signale geht es natürlich nicht, da für Handzeichen immer Blickkontakt mit dem Hund nötig ist. Als Ergänzung bieten sie aber in der Erziehung viele Vorteile gegenüber akustischen Kommandos.
Klage gegen Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof
Ein deutscher Anwalt hat jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Hundesteuer eingereicht und ihre Abschaffung gefordert. Er argumentiert, dass die Steuer für die Hundehaltung und die Kontrolle ob ein Hund vorhanden ist, gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, zumal eine Steuer nur für Hunde, aber nicht für andere Haustiere erhoben wird. Er verweist in seiner Klage auch auf andere EU-Staaten, in denen die Hundesteuer inzwischen abgeschafft wurde. Unterstützt wird der Kläger durch den Deutschen Tierschutzbund und den Verband für das Deutsche Hundewesen. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann allerdings mehrere Jahre dauern, so dass in naher Zukunft nicht mit einem Ergebnis zu rechnen ist.
Aktionstag ‚Kollege Hund‘ – Mit dem Hund zur Arbeit
Um die Mitarbeiter zu motivieren und das Arbeitsklima zu verbessern, haben Unternehmen, gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund, einen Aktionstag unter dem Motte „Kollege Hund“ eingeführt. Damit soll einerseits aufgezeigt werden, wie sich Berufsleben und Hundehaltung vereinen lassen. Dazu gehört natürlich eine sinnvolle Zeitplanung und Organisation des „Hundesittings“, denn auch der genügsamste Hund kann nicht acht Stunden oder länger allein zu Hause bleiben. Andererseits sorgen Hunde unter Kollegen immer wieder für Gesprächsstoff, was das Arbeitsklima verbessert, wodurch wiederum die Arbeitsleistung steigt. In vielen kleineren Firmen ist es deshalb schon möglich, Hunde auch regelmäßig mit zur Arbeit zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Mitarbeiter damit einverstanden sind und das der Hund den Arbeitsablauf nicht stört. Am Tag von „Kollege Hund“, werden Unternehmen Deutschlandweit dazu angehalten, für einen Tag das Mitbringen der Hunde zu erlauben. Wie gut sich der vierbeinige Besucher auf das Betriebsklima auswirkt, ist nicht neu. Er lenkt ab von allgemeinen Krisenängsten und dem Ärger über kleine Diskrepanzen, wie sie im Arbeitsalltag immer mal wieder vorkommen. Außerdem wirkt der Kontakt mit Hunden beruhigend und damit positiv auf die Gesundheit. So wurde wissenschaftlich bewiesen, dass Streicheln von Hunden den Blutdruck senken und Folgeschmerzen verhindern kann. 1000 Firmen haben in den vergangenen fünf Jahren an der Aktion teilgenommen. Tendenz steigend.
Auslandsreise für den Hund zukünftig erleichtert
Ab diesem Jahr gibt es für Hundebesitzer eine Gesetzesänderung, die ihnen den Urlaub mit ihrem Hund auch im Ausland erleichtert. So wurden die teilweise sehr komplizierten Einreisebestimmungen für Hunde abgeschafft. Bisher waren aufwändige Bluttests und andere Nachweise für die Gesundheit eines Hundes notwendig, wenn man diesen auf eine Auslandsreise mitnehmen wollte. Viele Sonderregelungen für Großbritannien, Irland und Malta, erschwerten den Urlaub zusätzlich. Seit dem 1. Januar 2012 gelten neue, einheitliche Bestimmungen für die gesamte EU. Für jede Auslandsreise ist der EU-Heimtierpass notwendig, in dem alle Behandlungen der Tiere verzeichnet sind. In diesem muss eine aktive Tollwut-Impfung dokumentiert sein. Für eine Reise nach Großbritannien, Irland, Malta und Skandinavien wird außerdem eine darin registrierte Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer) verlangt. „Der 2004 eingeführte EU-Heimtierpass ist Voraussetzung, um mit dem Tier in andere EU-Länder einzureisen. Außerdem müssen mitreisende Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 und vor der Impfung vorgenommen und ist eindeutig lesbar“, erläutert Prof. Dr. Theo Mantel, der Präsident der Bundestierärztekammer. Da immer mehr Bundesländer die Chippflicht für Hunde befürworten, wird dieser vermutlich bald Normalität sein und keinen weitere Aufwand für Reisende bedeuten. Tollwutimpfungen können bei Hunden ab dem vierten Lebensmonat vorgenommen werden. Diese muss mindestens drei Wochen vor Reiseantritt verabreicht werden. Wie die Impfung, ist auch der EU-Reisepass beim Tierarzt erhältlich.