Hundehalter melden und Prämie kassieren…

Obwohl in den meisten europäischen Ländern für die Haltung von Hunden eine Hundesteuer erhoben wird, betrachten die Stadtverwaltungen das Beseitigen des Hundekots von Straßen und Bürgersteigen, als kostspieligen Zusatzaufwand. Wie in Deutschland, gibt es auch in Großbritannien längst die Pflicht für Halter, die Kothaufen sofort zu entsorgen. Viele Hundehalter verweigern dies jedoch. Um den Druck auf unkooperative Halter zu erhöhen, testet die Stadtverwaltung der englischen Stadt Stafford derzeit einen neuen Weg. Sie forderte die Bevölkerung dazu auf, Hundehalter die die Hundehaufen ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, bei den Behörden zu melden. Für jeden denunzierten „Täter“, werden 75 Pfund, das entspricht 90 Euro, bezahlt. Das ist die selbe Summe, die als Geldbuße dafür fällig wird. Der für Umweltfragen zuständige Stadtrat, Frank Finlay, verteidigt die umstrittene Offensive gegen Hundehalter: „Es ist normal, einen Einwohner zu belohnen, der uns im allgemeinen Interesse dabei hilft, gegen etwas anzugehen, was nicht nur abstoßend ist, sondern auch ernsthafte Folgen für die Gesundheit hat.“ Sollte die Aktion Erfolg haben, könnte sich das für die Stadt langfristig jedoch als Nachteil erweisen, denn wer erst einmal damit anfängt, andere zu melden, belässt es oftmals nicht dabei und weitet seine ‚Aktivität‘ aus, was meist mehr bürokratischen Aufwand und Kosten, als Nutzen nach sich zieht.

Auch für Hunde kann es Unterhalt geben ;)

Nicht nur für Kinder, auch für gemeinsam angeschaffte Haustiere, müssen Ex-Partner unter Umständen zukünftig Unterhalt bezahlen. Das bestätigte das Oberlandesgericht München, im ersten Unterhaltsfall für einen Hund. Geklagt hatte eine Frau, die von ihrem Ex-Partner Unterhalt für ihre beiden gemeinsamen Hunde forderte. Die Futterkosten für beide Tiere liegen bei rund 50 Euro im Monat, zuzüglich der anfallenden Tierarztkosten. Bei der Anschaffung der Hunde hatte das Paar vereinbart, im Falle einer Trennung die Kosten zu teilen. Das verweigerte der Ex-Freund jedoch. Das Gericht gab der Klägerin Recht und riet zu einer Vereinbarung, die angenommen wurde. Demnach muss der Beklagte insgesamt 1500 Euro Unterhalt bezahlen. Eine Lebenslange Unterhaltszahlung lehnte das Gericht jedoch als unzumutbar ab.

Gähnen ist ansteckend – auch für Hunde…

Gähnen ist ansteckend. Die Ursache dafür ist noch weitestgehend unbekannt, doch Biologen gehen davon aus, dass der Grund unsere ausgeprägte Empathiefähigkeit ist. So hat sich das Nachahmen von Verhaltensweisen unserer Mitmenschen evolutionär als erfolgreich durchgesetzt. Doch nicht nur bei Menschen, auch bei Hunden ist Gähnen ansteckend, wie Forscher, an der Universität Tokio, jetzt nachweisen konnten. Erstaunlich ist, dass für Hunde artübergreifend, auch das Gähnen von Menschen ansteckend ist. Vermutlich wirken dabei ähnliche Mechanismen, wie bei uns. Als Alternative war aber auch die Möglichkeit denkbar, dass es sich dabei um eine Art Stressreaktion handelt. Diesbezügliche Versuche zeigen jedoch, dass sich Hunde viel öfter vom Gähnen ihrer Halter anstecken lassen, also wenn sie eine persönliche Beziehung zu dem gähnenden Menschen haben. Das konnten die Forscher in Tokio, bei der Beobachtung von 25 Hunden nachweisen. Dafür beobachteten sie die Tiere und deren Reaktion beim Anblick ihrer gähnenden Halter, oder fremder Menschen. Die Unterschiede waren signifikant. Die Hunde ließen sich wesentlich öfter vom Gähnen ihrer Halter anstecken, als von Fremden. Bei 21 der Tiere konnte zudem, während der Versuche, der Herzschlag gemessen werden. Die Auswertung der Aufzeichnungen ergab keinerlei Hinweis auf erhöhte Stresswerte. Gähnen kommt bei vielen Wirbeltieren vor. Unklar ist jetzt noch, ob es sich bei ansteckendem Gähnen um einen angeborenen, oder einen erlernten Reflex handelt.

Wie hoch darf die Hundesteuer sein?

Fast alle Gemeinden haben, in den vergangenen Monaten, das in der Hundesteuer schlummernde Potential erkannt und damit begonnen, säumige Zahler aufzuspüren und zur Kasse zu bitten. Zudem wurde die Hundesteuer in den meisten Bundesländern erheblich erhöht. Doch einige Ortsbehörden haben es damit übertrieben. So auch eine Gemeinde in Bad Kohlgrub, die für Rottweiler eine Hundesteuer von 2000 Euro verlangt – unabhängig vom Ergebnis des vorgeschriebenen Wesenstests. Rottweiler stehen hier auf der sogenannten Gefahrenliste. Hundearten die nicht als gefährlich eingestuft sind, kosten dagegen nur 75 Euro Hundesteuer. Das bedeutet, dass nicht Erfahrung im Umgang mit Hunden, sondern die Höhe des Einkommens darüber entscheidet, ob man einen Rottweiler halten darf, oder nicht. Dem hat das Münchner Gericht, in zweiter Instanz, eine teilweise Absage erteilt. Zwar sei es in Ordnung, durch höhere Gebühren die Haltung von solchen Hunden zu erschweren, doch diese muss auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Insgesamt dürfte die Hundesteuer 900 bis 1000 Euro nicht überschreiten. Geklagt hatte ein Ehepaar, dass ihre Hündin ins Tierheim bringen musste, da sie sich die teure Hundesteuer nicht mehr leisten konnten.