Nicht nur für Kinder, auch für gemeinsam angeschaffte Haustiere, müssen Ex-Partner unter Umständen zukünftig Unterhalt bezahlen. Das bestätigte das Oberlandesgericht München, im ersten Unterhaltsfall für einen Hund. Geklagt hatte eine Frau, die von ihrem Ex-Partner Unterhalt für ihre beiden gemeinsamen Hunde forderte. Die Futterkosten für beide Tiere liegen bei rund 50 Euro im Monat, zuzüglich der anfallenden Tierarztkosten. Bei der Anschaffung der Hunde hatte das Paar vereinbart, im Falle einer Trennung die Kosten zu teilen. Das verweigerte der Ex-Freund jedoch. Das Gericht gab der Klägerin Recht und riet zu einer Vereinbarung, die angenommen wurde. Demnach muss der Beklagte insgesamt 1500 Euro Unterhalt bezahlen. Eine Lebenslange Unterhaltszahlung lehnte das Gericht jedoch als unzumutbar ab.
Ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht so entscheiden würde – für die Hundehalterin ist das natürlich kein schlechtes Urteil. Ist denn bekannt, ob diese Abmachung schriftlich oder nur mündlich zwischen den beiden abgemacht wurde?
Viele Grüße
Nun ja die 1.500 Euro sind sicherlich nicht für den Hund, sondern für die Frau. Auf jeden Fall ist es aber so, dass man sich – ob Single, Paar oder geschiedene Eheleute – um einen Hund kümmern muss, wenn man sich ihn anschafft. Daran ändern auch Scheidung und Trennung nichts.
Das ist ein sehr Interessantes Thema, nur denke ich dass sich einige hier sehr ungerecht behandelt fühlen. Aber immer wieder verrückt zu sehen mit was sich die Gerichte so beschäftigen
Ich finde diese Informationen interessant. Ich hoffe, Sie können auch weiterhin auf dem Laufenden bleiben. Bitte halten Sie uns weiterhin auf dem Laufenden.
Hallo Alex,
ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht so entscheidet, aber finde es schön zu sehen, dass sich am Ende dann doch beide Partein beteiligen müssen. Das Tier wurde schließlich auch zusammen gekauft.
Liebe Grüße
Anthea Wengenroth