Hundewelpen erdrosseln: Künstlerische Freiheit?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt in einem Eilverfahren das Erdrosseln von 2 Hundewelpen verboten. Dagegen geklagt hatte eine Künstlerin, die unter dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ eine Performance geplant hat, bei der die beiden Hundewelpen stranguliert werden sollten. Nach eigener Aussage wollte die Künstlerin damit auf das Schicksal ausgedienter Schlittenhunde in Alaska und alter Jagdhunde in Spanien hinweisen. In ihrer Klage gegen das bereits vom Bezirksamt verhängte Verbot berief sie sich auf die künstlerische Freiheit, die durch das Grundgesetz „vorbehaltlos garantiert“ werde. Das Verwaltungsgericht widersprach mit der Begründung, dass niemand ohne einen wichtigen Grund Tieren Schmerzen und Schäden zufügen dürfe. Ein wichtiger Grund sei bei der geplanten Performance, trotz deren Intention, aber nicht gegeben. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und dass die Tötung eines Wirbeltieres ohne vorherige Betäubung somit auch gegen das Grundgesetz verstößt. Der Schutz der Tiere ist in jedem Fall über die Kunst- oder auch über die Religionsfreiheit zu stellen.

Ein Gedanke zu „Hundewelpen erdrosseln: Künstlerische Freiheit?

  1. Thorsten

    Hallo,
    Der Schutz der Tiere ist in jedem Fall über die Kunst- oder auch über die Religionsfreiheit zu stellen.

    Das ist auch gut so. Was hat Tierquälerei mit Kunst zu tun. Auch die idee durch das Quälen von Tieren auf Misstände aufmerksam zu machen ist Krank.

Kommentare sind geschlossen.