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Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass in einem Wohngebiet maximal vier Hunde auf einem Grundstück gehalten werden dürfen. Mehr Tiere kann man den Nachbarn auf Grund der Lärmbelästigung nicht zumuten. In einem konkreten Fall hat ein Züchter mehr als zehn Tiere auf seinem Grundstück gehalten, pro Jahr hatte er einen Wurf, die Nachbarn beschwerten sich und klagten. Die Klage ging durch und ist damit richtungsweisend.
Veröffentlicht : 20/06/2011 11:19 am