Tierkörperbeseitigungsgesetz (schöner hätte man es nicht nennen können …
)
§ 5 Beseitigung
von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten
sind zu beseitigen
1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen
und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des
Menschen befinden,
2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen
sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen
solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von
frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich
ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen
Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten
verbracht werden.
(2) Absatz 1 Satz
1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen,
unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper
von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln,
die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders
zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten
und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben
oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden.
Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden,
mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der
Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
bleiben unberührt.
Wenn dein Bekannter also einen eigenes Grundstück hat, kann er seinen Hund dort begraben. Wenn er allerdings zur Miete oder so wohnt, würde ich Lias Variante in Erwägung ziehen, denn die Urne kann man auch später noch vergraben. Ich fände es komisch, wenn ich irgendwo wegziehe, und der Hund bleibt dort. Ausbuddeln ist aber auch schlecht.
Ach Mensch, ich hoffe, bis ich mir solche Gedanken machen muss, ist es noch lange, lange hin ! 