Klage gegen Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof

Ein deutscher Anwalt hat jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen die Hundesteuer eingereicht und ihre Abschaffung gefordert. Er argumentiert, dass die Steuer für die Hundehaltung und die Kontrolle ob ein Hund vorhanden ist, gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, zumal eine Steuer nur für Hunde, aber nicht für andere Haustiere erhoben wird. Er verweist in seiner Klage auch auf andere EU-Staaten, in denen die Hundesteuer inzwischen abgeschafft wurde. Unterstützt wird der Kläger durch den Deutschen Tierschutzbund und den Verband für das Deutsche Hundewesen. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann allerdings mehrere Jahre dauern, so dass in naher Zukunft nicht mit einem Ergebnis zu rechnen ist.

2 Gedanken zu „Klage gegen Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof

  1. Sophia

    Ich hab nichts gegen die Hundesteuer, wenn man (wie bei mir in Heidenau) sieht, dass man dafür auch was bekommt. Hundebeutelspender und mit Mülleimer an jeder Ecke des Hauses zum Beispiel. Da bezahl ich gern, und die 60 Euro im Jahr sind nun wirklich nicht zu viel. Aber in größeren Städten sieht es da schon anders aus – hohe Steuern und dafür wird nix geboten. Und trotzdem (oder gerade deswegen?) liegen überall Hundehaufen rum, über die man sich ärgert (spätestens wenn der Ball reinfliegt …).

  2. ellen

    Hundesteuer zu erheben ist eine Unverschämtheit und es gibt überhaupt keine Rechtfertigung dafür. Ein Relikt aus alten Zeiten, als ein Hundehalter noch unter Generalverdacht standen, dem Landesherren das Wild zu klauen.

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