Auch schlafende Hunde stellen eine Gefahr dar…

Nicht nur wenn ihre Vierbeiner aktiv sind, müssen Hundehalter auf sie aufpassen. Auch schlafende Hunde unterliegen der Aufsichtspflicht ihrer Besitzer. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte eine Frau, die am Eingang eines Ladens über einen schlafenden Hund gestolpert war, wobei sie stürzte und sich eine schwere Knieverletzung zuzog. Zwar wurde sie nicht von dem Tier angegriffen, doch wie das OLG konstatierte, stellte der schlafende Hund ein nicht von der Klägerin zu erwartendes Hindernis dar. Das haben Hundehalter mit einzukalkulieren. Geschieht das, wie in diesem Fall nicht, gilt der Unfall als vom Hundehalter fahrlässig verschuldet. Der Hund hatte nur zwei Meter von der Kasse entfernt gelegen und den Eingang versperrt. Der Richter wies darauf hin, dass ein Mitverschulden der 61-jährigen Klägerin auszuschließen sei.